
Für Köche
Was verdient ein Mietkoch? Die Rechnung, ehrlich
Ein Mietkoch berechnet 39 bis 43 Euro pro Stunde, als Küchenchef 45 bis 60 Euro. Das klingt nach einem Vielfachen dessen, was ein angestellter Koch verdient — und ist es auf dem Papier auch. Hier steht, was davon übrig bleibt.
Von Niklas Hauptmann, Koch, Mietkoch und Gründer von H&H GastrolutionStand: 24. September 2026
Die Sätze
| Position | Stundensatz |
|---|---|
| Mietkoch, Linie und Station | 39–43 € |
| Küchenchef | 45–60 € |
| Private Dining | ab 55 € |
| Marktstandard bundesweit | rund 38 € |
Feiertage werden mit 100 Prozent Zuschlag berechnet. Wochenend- und Nachtzuschläge sind nicht üblich. Die Anfahrt vereinbarst du direkt mit dem Betrieb, Kilometergeld ist darin enthalten. Unterkunft und Verpflegung stellt der Betrieb, wenn du anreist.
Unter 34 Euro solltest du nicht arbeiten. Wer darunter zusagt, drückt den Markt für alle und arbeitet am Ende für weniger als ein Angestellter — nur ohne dessen Absicherung.
Umsatz ist nicht Einkommen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen im Netz aufhören. Hier nicht.
Eine Woche: 40 Stunden zu 39 Euro sind 1.560 € Umsatz.
| Gut ausgelastet | Realistisch mit Lücken | |
|---|---|---|
| Einsätze | rund 300 Tage | rund 40 Wochen |
| Stunden | 2.400 | 1.600 |
| Jahresumsatz | 93.600 € | 62.400 € |
Die 300 Einsatztage sind erreichbar, aber nur mit eigener Akquise. Wer wartet, bis jemand anruft, landet beim zweiten Szenario oder darunter.
Was davon abgeht
Betriebsausgaben: erfreulich wenig. Kein Büro, kein Personal, kein Warenlager. Ein Auto ist nicht zwingend, aber empfehlenswert. Arbeitskleidung und Werkzeug hat man in der Regel aus der Zeit davor; laufend kommen mal ein Messer, eine Hose, Schuhe oder eine Kochjacke dazu. Kein Kostentreiber.
Die Umsatzsteuer ist kein Einkommen. Sie ist ein durchlaufender Posten und gehört dem Finanzamt, auch wenn sie erst einmal auf dem Konto liegt. Wer das verwechselt, hat ein Jahr später ein Problem.
Krankenversicherung zahlst du vollständig selbst. Als Angestellter trägt der Arbeitgeber die Hälfte, als Selbständiger niemand. In der gesetzlichen Kasse liegt der Beitrag 2026 zwischen rund 286 € im Monat bei geringem Einkommen und 1.261,31 € als Höchstbeitrag. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 € im Monat — wer gut ausgelastet ist, landet im oberen Bereich der Spanne.
Altersvorsorge organisierst du selbst — mit einer wichtigen Ausnahme, siehe unten.
Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an, nicht auf den Umsatz.
Und das, was nicht als Posten auftaucht: kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Arbeitslosenversicherung. Jeder Tag ohne Einsatz ist ein Tag ohne Einkommen.
Ein Vorteil, den man leicht übersieht: Die Lebenshaltung sinkt während der Einsätze deutlich. Kost und Logis stellt der Betrieb, du kaufst nicht ein und kochst nicht zu Hause. Übrig bleiben Getränke und Kleinigkeiten für die Zeit außerhalb der Küche. Über eine Saison macht das einen erheblichen Unterschied.
Der ehrliche Vergleich zur Festanstellung
Ein angestellter Koch verdient im Median rund 2.882 € brutto im Monat. Davon gehen Steuern und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab — aber der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte, dazu Urlaub, Lohnfortzahlung und Arbeitslosenversicherung.
Ein gut ausgelasteter Mietkoch liegt beim Umsatz deutlich darüber. Er kauft sich die Sicherheit aber selbst — und Lücken zahlt ihm niemand. Unterm Strich verdient ein Mietkoch mehr, wenn er ausgelastet ist, diszipliniert zurücklegt und seine Vorsorge selbst regelt. Wer das nicht tut, steht schlechter da als vorher.
Zwei Fallen, die dieselbe Lösung haben
Scheinselbständigkeit. Wer dauerhaft für denselben Betrieb arbeitet, dort in den Dienstplan eingeteilt wird und Weisungen zu Zeit und Aufgaben bekommt, ist im Zweifel kein Selbständiger, sondern ein Angestellter ohne Vertrag. Geprüft werden die tatsächlichen Verhältnisse, nicht das Papier.
Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Wer auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, wird nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig. „Im Wesentlichen" heißt: mindestens fünf Sechstel der Betriebseinnahmen von einem Auftraggeber. Wer darunter fällt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden.
Beide Fallen haben dieselbe Lösung: mehrere Auftraggeber im Jahr.
Genau deshalb ist das Modell „eine ganze Saison, ein Haus" riskanter, als es aussieht — und mehrere kürzere Einsätze sind nicht nur abwechslungsreicher, sondern sicherer.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Beides gehört einmal mit einem Steuerberater durchgesprochen, bevor man anfängt.
Was man braucht, um anzufangen
- Gewerbeanmeldung.
- Krankenversicherung — Pflicht, siehe oben.
- Weitere Versicherungen sind nicht vorgeschrieben, aber ratsam.
- Eigene Ausrüstung: Messer, Werkzeug, Kochkleidung.
- Reisebereitschaft. Das ist die eigentliche Eintrittshürde, nicht das Handwerk. Wer nicht wochenweise weg sein kann, wird als Mietkoch nicht glücklich.
- Erfahrung. Gesetzlich ist keine vorgeschrieben. Bei uns schon: Ein Mietkoch wird gerufen, wenn es eigentlich zu spät ist, und muss ohne Einarbeitung funktionieren.
Für Einsätze in der Schweiz kommt weiteres dazu — A1-Bescheinigung, Meldeverfahren, Nachweise der Selbständigkeit. Das steht auf der Seite 90 Tage Schweiz.
Was bei uns anders ist
- Von deinem Stundensatz geht nichts ab. Die Vermittlungspauschale zahlt der Betrieb. Du bekommst 39 Euro und behältst 39 Euro.
- Das ist nicht überall so. Am Markt üblich ist eine Stundenprovision von 4 bis 6 Euro, die der Vermittler je gearbeiteter Stunde bekommt — und die drückt deinen Satz indirekt nach unten: Wo andere 38 Euro ansetzen, damit die Rechnung für den Betrieb noch aufgeht, setzen wir 39 an. Ein Euro mehr je Stunde sind bei 50 Wochenstunden rund 50 € mehr im Monat.
- Du wirst nicht bei 40 Stunden gedeckelt. Wenn die Provision mit jeder Stunde mitläuft, achtet der Betrieb auf die Uhr. Bei unserer Wochenpauschale kostet ihn deine 41. Stunde nur deinen Satz — also darfst du sie auch arbeiten.
- Du schließt direkt mit dem Betrieb ab und rechnest direkt mit ihm ab. Wir vermitteln, wir stehen nicht dazwischen.
- Bei kurzfristiger Absage bleibst du nicht auf dem Schaden sitzen. Bis sieben Tage vor Beginn ist eine Absage kostenfrei, danach gibt es ein Ausfallhonorar für eine Woche. Dieselbe Frist gilt, wenn du absagst.
- Wir schicken niemanden in Aufträge, die wir selbst nicht annehmen würden. Zuletzt einen Auftrag über fünf Köche abgelehnt — 500 Euro Pauschale für uns —, weil es keine Unterkunft gab bei Schichten von 6 bis 16 und 16 bis 1 Uhr.
In den Verteiler
Schick uns deinen Lebenslauf und in zwei Sätzen, wo du arbeitest und was du kannst. Wir melden uns, wenn etwas Passendes kommt — und nur dann.
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Was hier beschrieben ist, habe ich als Mietkoch in der Küche gesehen — nicht als Vermittler am Telefon.