
Mietkoch · Schweiz
90 Tage Schweiz: wie deutsche Saisonköche eine ganze Wintersaison arbeiten
Selbständige aus Deutschland dürfen im Meldeverfahren 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Eine Wintersaison dauert länger. Trotzdem geht sie — weil sie über den Jahreswechsel läuft und damit zwei Kontingente nutzt.
Von Niklas Hauptmann, Koch, Mietkoch und Gründer von H&H GastrolutionStand: 24. September 2026
Die Regel
Selbständige Dienstleistungserbringer aus der EU und EFTA dürfen ohne Bewilligung maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sein. Eine Verlängerung darüber hinaus wird nur in Ausnahmefällen erteilt; einen Anspruch gibt es nicht.
Entscheidend ist das Wort Kalenderjahr. Am 1. Januar beginnt ein neues Kontingent.
Die Rechnung für eine volle Wintersaison
| Saisonabschnitt | Kalenderjahr | Arbeitstage |
|---|---|---|
| November + Dezember | Jahr 1 | rund 43 |
| Januar bis April | Jahr 2 | rund 86 |
Beide Abschnitte bleiben unter 90. Fünf Monate am Stück sind damit möglich — praktisch die ganze Wintersaison.
Zwei Einschränkungen gehören dazu:
- Bei einer Sechs-Tage-Woche kippt der zweite Abschnitt. Januar bis April sind dann rund 104 Arbeitstage. Dann endet der Einsatz im März statt im April — was zur Zwischensaison ohnehin passt.
- Zwei volle Saisons hintereinander gehen nicht. Die nächste Saison beginnt im November desselben Kalenderjahres, dessen Kontingent der Januar-bis-April-Block schon weitgehend aufgebraucht hat. Die volle Fünf-Monats-Saison funktioniert deshalb jedes zweite Jahr.
Die Variante, die jedes Jahr funktioniert
| Saisonabschnitt | Kalenderjahr | Arbeitstage |
|---|---|---|
| Dezember | Jahr 1 | rund 22 |
| Januar bis März | Jahr 2 | rund 65 |
| pro Kalenderjahr | rund 87 |
Dezember bis März bleibt in jedem Kalenderjahr unter 90 und ist damit jedes Jahr wiederholbar. Und es ist der Kern der Wintersaison: Weihnachten, Silvester, Februarferien, März.
Alle Angaben sind Näherungen auf Basis einer Fünf-Tage-Woche. Maßgeblich sind die tatsächlich gemeldeten Arbeitstage — führen Sie eine eigene Zählung.
Schritt für Schritt
- Gewerbeanmeldung in Deutschland. Wird als Beleg der Selbständigkeit verlangt.
- A1-Bescheinigung beantragen. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die eigene Krankenkasse, bei privat Versicherten die Deutsche Rentenversicherung, bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke die ABV. Der Antrag ist nur elektronisch möglich, für Selbständige über das SV-Meldeportal. Früh beantragen.
- Online-Meldung im Meldeverfahren, spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn. Der Entscheid kommt innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail.
- Wichtig fürs Gastgewerbe: Hier gilt die Meldepflicht ab dem ersten Tag. Die sonst geltende Bagatellgrenze entfällt.
- Nur die tatsächlichen Arbeitstage melden. Es zählen alle gemeldeten Tage, auch Wochenendtage, wenn man sie mitmeldet. Wer schludrig meldet, verschenkt sein Kontingent.
Bei einer Kontrolle
Vorzulegen sind Meldebestätigung, A1-Bescheinigung und Vertragskopien. Diese drei Unterlagen gehören in die Tasche, nicht auf den Rechner zu Hause.
Was die Selbständigkeit belegt
Die Schweizer Behörden kontrollieren gezielt, ob entsandte Dienstleister tatsächlich selbständig sind. Geprüft wird unter anderem:
- ob mehr als die Hälfte des Einkommens von einem einzigen Auftraggeber stammt,
- ob Weisungen zu Arbeitszeit, Ort und Aufgaben erteilt werden,
- ob ein eigener Marktauftritt und eigene Kunden bestehen.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Vertragstext. Wird ein Einsatz nachträglich als Anstellung gewertet, greifen rückwirkend das Entsendegesetz und die Mindestlöhne des Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe — 2026 zum Beispiel CHF 4.528 im Monat für einen Koch mit EFZ.
Praktisch heißt das: mehrere Auftraggeber im Jahr. Das ist derselbe Nachweis, der auch in Deutschland und Österreich zählt — und ein weiterer Grund, eine Saison nicht komplett in einem einzigen Haus zu verbringen.
Eine gute Nachricht zur Zählweise
Die 90 Tage gelten pro Person und pro Unternehmen. Weil bei uns jeder Koch selbst der Dienstleister ist und direkt mit dem Betrieb abschließt, hat jeder Koch sein eigenes Kontingent. Unsere Vermittlung verbraucht keines. Bei einem Entsendebetrieb wäre das anders — dort gäbe es zusätzlich einen Firmendeckel von 90 Tagen für alle zusammen.
Steuern
Für ausländische Unternehmen kann in der Schweiz eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen, maßgeblich ist dabei der weltweite Umsatz. Die Angaben zur Grenze gehen auseinander — genannt werden CHF 100.000 und, nach neueren Quellen, CHF 150.000 seit 2025. Ob sie im Einzelfall überhaupt greift, hängt davon ab, ob die Leistung unter die Bezugsteuer fällt.
Diese Frage gehört zum Steuerberater, nicht auf eine Website. Wir sagen Ihnen lieber, dass wir es nicht abschließend wissen, als eine Zahl zu nennen, auf die Sie sich nicht verlassen können.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor dem Einsatz den aktuellen Stand beim zuständigen kantonalen Amt.
Für Betriebe in der Schweiz
Wenn Sie einen Koch für eine Saison, eine Spitze oder eine Vertretung brauchen: Das Modell funktioniert, aber es will geplant sein. Der wichtigste Satz für Sie steht oben — melden Sie acht Tage vorher, im Gastgewerbe ab dem ersten Tag. Wer drei Tage vor Saisonstart anruft, bekommt niemanden, der legal arbeiten darf.
Zwei Wege
Sie sind Betrieb und brauchen jemanden — oder Sie sind Koch und wollen in den Verteiler. Beides geht hier.
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Was hier beschrieben ist, habe ich als Mietkoch in der Küche gesehen — nicht als Vermittler am Telefon.