
Mietkoch · Österreich
Als Mietkoch in Österreich arbeiten
Österreich ist EU-Binnenmarkt: Es gibt keine 90-Tage-Grenze wie in der Schweiz, und eine Saison am Stück ist möglich. Entscheidend ist etwas anderes — dass die Selbständigkeit im Ernstfall belegbar ist.
Von Niklas Hauptmann, Koch, Mietkoch und Gründer von H&H GastrolutionStand: 24. September 2026
Was einfacher ist als in der Schweiz
Kein Tageskontingent. Österreich gehört zum EU-Binnenmarkt, es gilt die Dienstleistungsfreiheit. Eine ganze Saison in einem Zeitraum ist möglich, ohne dass ein Kontingent mitgezählt werden muss.
Keine Voranmeldung acht Tage vorher. Das Meldeverfahren, das in der Schweiz vor jedem Einsatz nötig ist, gibt es hier nicht — jedenfalls nicht für echte Selbständige. Dazu gleich mehr.
Was Sie mitbringen
- Gewerbeanmeldung in Deutschland.
- A1-Bescheinigung. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die eigene Krankenkasse, bei privat Versicherten die Deutsche Rentenversicherung, bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke die ABV. Der Antrag ist nur elektronisch möglich, für Selbständige über das SV-Meldeportal.
- Nachweis mehrerer Auftraggeber. Der wichtigste Punkt, und der, den die meisten nicht auf dem Zettel haben — warum, steht weiter unten.
- Rechnung mit Reverse Charge. An den österreichischen Betrieb ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem entsprechenden Hinweis. Standardfall im EU-B2B-Geschäft, Ihr Steuerberater kennt ihn.
Was bei einer Prüfung tatsächlich verlangt wurde
Das ist keine Auskunft aus einem Merkblatt, sondern ein Ergebnis. Bei einer Prüfung in Vorarlberg, im Raum Dornbirn, wurden vorgelegt und akzeptiert:
- die A1-Bescheinigung,
- der Gewerbenachweis,
- der Nachweis mehrerer Auftraggeber über das Jahr, samt Meldung in Deutschland.
Weder der Koch noch der Betrieb musste etwas zahlen. So lief eine Prüfung bei uns. Das ist unsere Erfahrung, keine Rechtsberatung — und sie bedeutet ausdrücklich nicht, dass es generell keine Gewerbeberechtigung braucht. Belegt ist, welche Unterlagen in diesem Fall gereicht haben.
Der Zusammenhang, auf den es dabei ankommt: Der Einsatz in Österreich war rund sechs Wochen lang, der weitaus größte Teil des Jahres lief in Deutschland. Der österreichische Auftraggeber war also ein kleiner Teil des Jahresumsatzes, nicht die Existenzgrundlage — und genau das ließ sich belegen. Wer umgekehrt eine ganze Saison bei einem einzigen Haus verbringt, hat bei derselben Prüfung ein deutlich schwächeres Blatt, auch mit denselben Papieren.
Es gibt in Österreich Stellen, die die Sache strenger auslegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vorher bei der Wirtschaftskammer nach; die Auskunft kostet nichts.
Der eigentliche Prüfpunkt: echte Selbständigkeit
In Österreich gilt ein Satz, den man sich merken sollte: Die Gewerbeberechtigung allein schützt nicht. Wenn Eingliederung in den Betrieb und persönliche Abhängigkeit überwiegen, wird die Tätigkeit als Beschäftigung gewertet — unabhängig davon, was im Vertrag steht und welche Papiere vorliegen.
Deshalb ist der Nachweis mehrerer Auftraggeber der wichtigste der drei. Er ist derselbe Punkt, an dem auch die Schweizer Ausgleichskassen ansetzen, und derselbe, der in Deutschland über die Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger entscheidet. Drei Länder, ein Kriterium.
Praktisch heißt das: mehrere kürzere Einsätze bei verschiedenen Häusern statt einer ganzen Saison in einem einzigen. Das ist nicht nur sicherer, es ist auch abwechslungsreicher — und es ist genau das, was wir vermitteln.
Was Betriebe wissen sollten
Die ZKO-Meldung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz betrifft entsandte Arbeitnehmer, nicht selbständige Dienstleister. Für einen echten Mietkoch entfällt sie also.
Der Haken liegt woanders: Wird ein Einsatz nachträglich als Beschäftigung eingestuft, fehlt rückwirkend eine Pflichtmeldung — und das LSD-BG ist bei Strafen nicht zimperlich. Es liegt also auch im Interesse des Betriebs, den Koch wie einen Selbständigen einzusetzen und nicht wie einen Angestellten auf Zeit. Wie das aussieht, steht auf der Seite Mietkoch richtig einsetzen.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Auslegungen ändern sich — klären Sie Ihren Fall vor dem Einsatz mit Steuerberater oder Wirtschaftskammer.
Zwei Wege
Sie sind Betrieb in Österreich und brauchen jemanden — oder Sie sind Koch und wollen dort arbeiten. Beides geht hier.
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Was hier beschrieben ist, habe ich als Mietkoch in der Küche gesehen — nicht als Vermittler am Telefon.