
Mietkoch
Mietkoch richtig einsetzen: was Betriebe wissen sollten
Ein Mietkoch ist kein Angestellter auf Zeit, sondern ein selbständiger Unternehmer, der in Ihrem Betrieb eine Leistung erbringt. Das ändert ein paar Dinge im Alltag — wer sie kennt, bekommt einen besseren Einsatz.
Von Niklas Hauptmann, Koch, Mietkoch und Gründer von H&H GastrolutionStand: 24. September 2026
Das klingt zunächst nach Formsache, hat aber praktische Folgen. Wer sie nicht kennt, riskiert im schlimmsten Fall, dass das Verhältnis im Nachhinein als Anstellung gewertet wird.
Die meisten Missverständnisse entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil viele Betriebe schlicht noch nie mit einem Selbständigen in der Küche gearbeitet haben.
Der Dienstplan
Der Name des Mietkochs gehört nicht in den Dienstplan. Dort steht stattdessen „Schicht besetzt", „Fremdleistung" oder „Personalplanung".
Der Grund ist der Status: Ein Selbständiger wird nicht eingeteilt, sondern beauftragt. Ein Dienstplan mit seinem Namen ist eines der ersten Dinge, die bei einer Prüfung auffallen, weil er nach Eingliederung aussieht.
Zeiten abstimmen ist selbstverständlich möglich — der Koch muss ja wissen, wann er gebraucht wird. Das geschieht mündlich, per Nachricht oder auf einem Zettel. Der Unterschied liegt nicht darin, ob Zeiten festgelegt werden, sondern wie: vereinbart statt angeordnet.
Weisungen
Ein Mietkoch ist nicht weisungsgebunden. Er bekommt keinen Vorgesetzten, sondern einen Auftrag: welcher Posten, welche Karte, welche Veranstaltungen, welcher Zeitraum.
Innerhalb dieses Auftrags arbeitet er selbständig — und genau dafür wird er bezahlt. Ein erfahrener Mietkoch braucht keine Anleitung, er braucht die Information, wie das Haus arbeitet: wo was steht, wie die Karte kalkuliert ist, welche Absprachen im Service gelten.
Aufgaben
Ein Mietkoch kocht. Er übernimmt seinen Posten, er arbeitet mit, er hält seinen Bereich sauber wie jeder Koch.
Wofür er nicht da ist: die Arbeiten zu übernehmen, die im Team sonst niemand machen will. Grundreinigung, Spüldienst als Dauerzustand, Aufgaben, die mit dem beauftragten Posten nichts zu tun haben. Das ist keine Empfindlichkeit, sondern eine Frage der Wirtschaftlichkeit:
Bei 39 Euro die Stunde ist ein Mietkoch die teuerste Spülkraft, die Sie je hatten.
Was der Betrieb stellt, was der Koch mitbringt
Der Koch bringt mit: eigene Arbeitskleidung, eigenes Werkzeug. Auch das ist Teil der Abgrenzung — Arbeitsmittel stellt ein Arbeitgeber, nicht ein Auftraggeber.
Der Betrieb stellt: Unterkunft und Verpflegung, wenn der Koch anreist. Dazu eine kurze Einweisung in die Küche, bevor es losgeht — zehn Minuten, die den ganzen Einsatz entscheiden.
Warum das auch in Ihrem Interesse ist
Ob jemand selbständig oder angestellt tätig ist, entscheidet sich nicht am Vertrag, sondern an den tatsächlichen Verhältnissen. Geprüft wird unter anderem, ob Weisungen zu Zeit, Ort und Aufgaben erteilt wurden und ob die Person in den Betrieb eingegliedert war.
Wird ein Einsatz im Nachhinein als Beschäftigung gewertet, betrifft das nicht nur den Koch. Deshalb die klare Trennung — sie schützt beide Seiten.
Das ist eine Darstellung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.
Was einen Einsatz wirklich gut macht
Die Fälle, die am besten laufen, haben wenig mit Paragrafen zu tun. Ein Beispiel aus diesem Jahr: Der Betrieb sagte zu, in der Küche mitzuhelfen, während der Bankette das à-la-carte-Geschäft auf Ansage des Kochs zu stoppen, und stellte eine ordentliche Unterkunft. Ergebnis: drei Buffets in zwei Tagen plus eine große Wochenendveranstaltung, von einer Person gestemmt.
Was hilft:
- Klarer Auftrag vor Beginn — Posten, Zeitraum, Veranstaltungen, Erwartung.
- Eine Ansprechperson, die erreichbar ist und entscheiden darf.
- Kurze Einweisung, bevor die erste Schicht anfängt.
- Verlässliche Absprachen im Service — wenn der Koch sagt, à la carte muss für eine halbe Stunde stoppen, dann stoppt es.
- Eine Unterkunft, in der man sich erholen kann. Wer zwölf Stunden arbeitet, braucht ein Bett, kein Abstellzimmer.
Wenn Sie jemanden brauchen, der weisungsgebunden ist
Dann ist ein Mietkoch nicht die richtige Lösung. Dafür gibt es die Anstellung oder eine Zeitarbeitsfirma mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sagen Sie uns das ruhig — wir sagen Ihnen dann, dass wir der falsche Ansprechpartner sind.
Einsatz besprechen
Sagen Sie uns Posten, Zeitraum und Einsatzort — dann klären wir den Rest am Telefon, bevor jemand anreist.
Weiterlesen
Was hier beschrieben ist, habe ich als Mietkoch in der Küche gesehen — nicht als Vermittler am Telefon.